Bundesprüfungskommission GOJU-Ryu im Deutschen Karate-Verband e.V.
Das Prüfungswesen der GOJU-Ryu Stilrichtung war im Jahr 2020 geprägt von zwei gravierenden Ereignissen. Zum einen wurde die Entwicklung der Stilrichtung durch die Coronakrise maßgeblich gehemmt, zum anderen ist auch der Tod von Hanshi Fritz Nöpel ein großer Verlust.
Bezüglich der Coronakrise hat die Bundesprüfungskommission einige Entscheidungen getroffen, auf die im Folgenden beschrieben werden:
- Zunächst haben wir Handlungsoptionen für alle Prüfer entwickelt, Kyu- und Danprüfungen ohne Kontakt bzw. ohne Präsentation von Partnertechniken ermöglichen. Diese Handlungsoptionen gelten zunächst in 2021 weiter. Das Vertrauen in unsere Prüfer war die Basis für diese neuen Regelungen. Sie stehen hier zum Download bereit (karate-gkd.de>Aktuelles & Medien>Downloads>Dokumente> Prüfungswesen> Prüfungswesen Pandemiezeit).
- Bis 2019 war es so, dass Prüfungen ab dem 6. Dan nur im Rahmen der GKD-Tage, des internationalen Lehrgangs in Kamen und des DKV-Tags stattfinden durften. Aufgrund der instabilen Prüfungsplanungen sind die Prüfungen in Seelze und in Hardthausen für höhere Dangrade geöffnet worden.
- Wir konnten das Management für die Planung der Danprüfungen deutlich flexibler gestalten: Danprüfungen wurden mit Blick auf die politischen Vorgaben in der Coronakrise wiederholt verschoben. Auch konnten wir den Einsatz der Prüfer flexibler gestalten. In diesem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön an die DKV-Geschäftsstelle für die gute Zusammenarbeit, die organisatorisch mehr Arbeit hatte.
- Trotz der Coronakrise sind in 2020 folgende Danprüfungen durchgeführt werden:
Prüfung am 14.03.2020 in Langenfeld
Prüfung am 30.08.2020 in Schifferstadt
Prüfung am 13.09.2020 in Rheine
Prüfung am 26.09.2020 in Neuss
Prüfung am 24.10.2020 in Hardthausen
Prüfung am 05.12.2020 in Eggenwil (Schweiz).
Insgesamt haben 44 Karateka ihre Danprüfung absolviert.
- In den Vorjahren hat die Bundesprüfungskommission einmal jährlich getagt. Dabei haben wir über die vorliegenden Anträge auf Danzulassungen ab dem 6. Dan beraten und entschieden. Dies war in 2020 durch die Kontaktsperren nicht möglich. Die Bundesprüfungskommission hat sich darauf verständigt, über Online-Abfragen Entscheidungen zu treffen. Die vereinbarten Regularien sind für jeden Antrag hierbei:
- Alle Mitglieder der Bundesprüfungskommission müssen mit der Online-Abstimmung einverstanden sein (meldet ein Mitglied der Prüfungskommission Besprechungsbedarf an, kann über den Antrag erst auf der nächsten Präzenz-Tagung entschieden werden)
- Wenn alle Mitglieder der Online-Abstimmung einverstanden sind, wird mit Mehrheitsbeschluss über den jeweiligen Antrag entschieden.
- In der praktischen Durchführung sind dann eine Vielzahl von Fragen und Informationsdefizite zu den einzelnen Dokumenten aufgekommen. Beispielsweise fehlen in vielen Anträgen das Geburtsdatum oder die genauen Daten der einzelnen Danprüfungen. Vor allem wird häufig nicht deutlich, durch welche Aktivitäten die Antragsstellenden sich in der Vorbereitungszeit um die Verbreiterung oder Weiterentwicklung der Kampfkunst bemüht haben. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Verfahrensordnung des DKV, C-Verfahrensordnung für Dan-Prüfungen, Ziffer 2.3: „Eine Anwartschaft auf den 6. Dan ergibt sich nicht automatisch. Dazu müssen außergewöhnliche Leistungen in der Kampfkunst Karate und für den Verband die Grundlage bilden."
Für das Jahr 2021 entwickeln wir deswegen einen standardisierten Antragsbogen, der die Antragsstellung besser strukturiert. Somit werden Rückfragen minimiert und wir könne die Anträge eindeutig und nachvollziehbar bewerten.
- Neben den Anträgen auf Zulassung zu Danprüfungen liegt der Bundesprüfungskommission ein Antrag auf reine Jukurenprüfungen und auf deren Zulassung zu höheren Dangraden vor. Hierüber wird allerdings erst diskutiert, wenn ein Treffen wieder möglich ist.
- Auch über das Handling der Anerkennung von Dangraden wird in die Bundesprüfungskommission beim nächsten persönlichen Treffen beraten und Entscheidungen getroffen.
- Zur Info: Ein Pilotprojekt „Danprüfungen für Frauen“ wird in 2021 vom DKV in NRW gestartet. Ziel ist es, den weiblichen Anteil in den Danprüfungen zu erhöhen.
Ein bitteres Ereignis in 2020 ist der Tod von Hanshi Fritz Nöpel. Eine außergewöhnliche Teilnahme an der Trauer bzw. an den Verlust des Lehrers war auf vielen Ebenen der Karatelandschaft zu vernehmen.
Noch in 2020 hatte Fritz viele Anträge für die Zulassung bzw. Verleihung von Dangraden gestellt. Fritz hätte sicherlich zu einigen Anträgen in der Bundesprüfungskommission berichtet. Leider ist es hierzu nicht mehr gekommen. In seinem unermüdlichen Wirken kannte er doch die meisten Danträger und Dojos persönlich und war sprachfähig.
Die Bundesprüfungskommission hat diesen Anträgen zugestimmt, sofern Mindestalter und Vorbereitungszeiten nach der oben genannten Verfahrensordnung eingehalten wurden. Einige Karateka sind von mir angeschrieben worden, ihren Lebenslauf zu ergänzen. Bislang liegen nicht alle Ergänzungen vor. Diese unvollständigen Anträge liegen derzeit auf Wiedervorlage.
Uns liegen fünf Anträge auf Verleihung von Dangraden vor. Zwei Anträge müssen noch die Bundesversammlung des DKV durchlaufen, eine Verleihung kann direkt durchgeführt werden und zwei Karateka ziehen es vor, statt einer Verleihung eine Prüfung zu absolvieren.
Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und … bleibt gesund!!!!!
Ulrich Heckhuis
(Vorsitzender der GOJU-Ryu Prüfungskommission im DKV)
Rheine, den 31. Dezember 2020